Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel "Mürzzuschlag sucht den faschingstar"

Für die Teilnahme am Wettbewerb gelten folgende Teilnahmebedingungen und Gewinnbestimmungen:

1. Allgemeines

Veranstalter dieses Wettbewerbes ist die Mürzzuschlag Agentur, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Mürzzuschlag. Der Teilnehmer erklärt sich durch die Teilnahme am Gewinnspiel mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Für die Organisation, Abwicklung sowie Preisbereitstellung bzw. die Gewinnausschüttung ist die Mürzzuschlag Agentur verantwortlich.

  1. Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
  2. Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Wettbewerb sind ausschließlich an die Mürzzuschlag Agentur zu richten. Die Mürzzuschlag Agentur stellt Facebook von sämtlichen Haftungsansprüchen in Bezug auf das Gewinnspiel frei.
  3. Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.
  4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!

2. Teilnahmeberechtigung

    1. Teilnahmeberechtigt sind Personen über 18 Jahren
    2. Der Wohnsitz des Teilnehmers ist für den Wettbewerb nicht relevant

    a. Auch Nicht-Mürzzuschlager dürfen am Wettbewerb teilnehmen
    1. Jede Gruppe, die für den Faschingsumzug in Mürzzuschlag gemeldet ist, darf nur ein Mal am Gewinnspiel teilnehmen
    2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht abhängig vom Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung.

3. Gewinn

  1. Der Gewinn des Gewinnspiel beträgt:
    1. Mürztaler im Wert von €100,- für die Gewinnergruppe
  2. Die Preise können nicht in bar abgelöst werden.
  3. Der Gewinner wird vor Ort beim Faschingsumzug von der Mürzer Faschingsgilde persönlich verständigt. Der Gewinn wird im Rahmen der Siegerehrung übergeben.

4. Durchführung des Wettbewerbs:

  1. Die Teilnahme am Wettbewerb (Foto-Upload) ist ausschließlich im Zeitraum von 13.02.2024 von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr möglich.
  2.  Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Teilnehmer
    1. Ein Foto der zum Mürzer Faschingsumzug gemeldeten Faschingsgruppe (Teilnehmer am Faschingsumzug inkl. - wenn vorhanden - Wagen) auf der Website der Stadt Mürzzuschlag (www.muerzzuschlag.at/fasching) hochladen.
  3. Die Gewinnermittlung erfolgt mittels Publikumsvoting auf der Website der Stadt Mürzzuschlag (www.muerzzuschlag.at/fasching)
    1. Das Publikum hat die Möglichkeit, von 11:00 bis 14:00 Uhr ihr Voting abzugeben.
  4. Die Übergabe des Gewinns findet vor Ort im Rahmen einer Siegerehrung statt.

5. Annahme des Gewinns

  1. Der Gewinner wird vor Ort vom Moderator des Faschingsumzuges verständigt.
  2. Meldet sich der Teilnehmer nach 2-facher Aufforderung nicht zurück, verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird von der Mürzzuschlag Agentur nach eigenem Ermessen und wenn zeitlich möglich unter den verbleibenden Teilnehmern ausgeschüttet. Der zuerst ermittelte Gewinner hat nach Ablauf der Frist keinen Anspruch mehr auf seinen Gewinn.
  3. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.
  4. Der Gewinn wird ausschließlich persönlich an den Gewinner übermittelt.

6. Störungen im Ablauf; Haftung

  1. Die Mürzzuschlag Agentur behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zu unterbrechen oder zu beenden, wenn technische Gründe seine ordnungsgemäße Fortsetzung unmöglich machen, der Verdacht des Missbrauchs des Gewinnspiels besteht oder das Gewinnspiel aus rechtlichen Gründen unzulässig ist.
  2. Die Mürzzuschlag Agentur hat das Recht, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel manipulieren bzw. dies versuchen und/oder die gegen die Spielregeln verstoßen.
  3. Die Mürzzuschlag Agentur übernimmt keine Gewährleistung für das jederzeitige einwandfreie Funktionieren der Internetseiten, auf denen das Gewinnspiel angeboten wird, insbesondere auch nicht für eine eventuelle Überlastung der Homepage der Mürzzuschlag Agentur (www.muerzzuschlag.at).

7. Verantwortung für den Inhalt und Haftungsfreistellung

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Fotos oder Texte hochzuladen, die Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte Dritter verletzen oder die gegen das Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit ausschließlich beim Teilnehmer.
  2. Der Teilnehmer versichert gegenüber der Mürzzuschlag Agentur, dass seine Texte oder Fotos keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise gegen geltende Gesetze verstoßen.
  3. Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Absätze 1 und 2 stellt die Mürzzuschlag Agentur von allen Ansprüchen, gleich welcher Art, frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen aufgrund der von dem Teilnehmer im Rahmen des Wettbewerbs veröffentlichten Inhalte erhoben werden.

8. Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung

  1. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft.
  2. Die erhobenen Daten (Vor- und Nachname der Teilnehmer, PLZ, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) dienen lediglich der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels und werden nicht für Werbezwecke verwendet. Nach Abschluss des Gewinnspiels werden alle erhobenen Daten gelöscht.
  3. Alle von den Gewinnern angefertigte Aufnahmen (Bild, Ton, Video, Recht am Bild, Stimme etc.) und angegebenen Daten (Name) können räumlich und zeitlich unbeschränkt von der Mürzzuschlag Agentur zur mehrfachen, auch teilweisen Nutzung und Verwertung in zukünftig, möglichen Verfahren verbreitet, bearbeitet, vervielfältigt, veröffentlicht, digitalisiert, multimedial genutzt, gesendet, gespeichert etc. werden.
  4. Soziale Netzwerke (YouTube, Facebook, Instagram,...): Die Mürzzuschlag Agentur behält sich das Recht, auch im Rahmen von Werbe- und PR Aktionen in sozialen Netzwerken die angefertigten Aufnahmen (Bild, Ton, Video, Recht am Bild, Stimme, etc.) zu nutzen. Der Gewinner hat keinen Rechtsanspruch.
  5. Die Zustimmung kann jederzeit per Brief, Fax oder E-Mail widerrufen werden. Jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, keine Forderungen aus Rechtsgründen gegenüber der Mürzzuschlag Agentur zu erheben.

10. Schlussbestimmungen

  1. Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Mürzzuschlag.
  2. Sollten einzelne Regelungen innerhalb dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

Alle Angaben ohne Gewähr!