Müllabfuhrgebühr: Grundgebühr und variable Gebühr
Die Müllabfuhrgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer variablen Gebühr zusammen. Als Grundlage der Berechnung wird haushaltsbezogen, eine Mindestgebindegröße festgelegt. D.h. kleinste Einheit, ein Einfamilienhaus bzw. ein Einzelhaushalt hat ein 120 Liter Restmüllgebinde. Diesem ist grundsätzlich ein gleich großes Biomüllgebinde angeschlossen, Eigenkompostierung wird bewertet.
Vom Referat Abfallwirtschaft wird auf Basis der bisherigen Erfahrungen aber auch einer ständig durchgeführten Beobachtung, ob die vorhandenen Müllgebinde ausreichend dimensioniert sind, die Festlegung für mehrere Haushalte bzw. größere Wohnobjekte, aber auch Firmen festgelegt.
Die Grundgebühr bezieht sich auf das Behältervolumen (Rest + Bio) bzw. einem 25 %igen Nachlass bei Eigenkompostierer (nur Rest)
Grundgebühr (Behälterbezogen):
- 120 lt RM o. Bio € 95,- +10%
- 120 lt RM m. Bio € 127,- +10%
- 240 lt RM o. Bio € 191,- +10%
- 240 lt RM m. Bio € 251,- +10%
- 1100 lt RM o. Bio € 1.888,- +10%
- 1100 lt RM m. Bio € 2.518,- +10%
Etwaige andere Verrechnungstarife ergeben sich ausschließlich durch den Zuschlag gemäß Par. 14 Abs. 3 bzw. durch eine Aufteilung der anfallenden Müllgebühr in Form einer Direktverrechnung an mehrere Haushalte.
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