Kinderbetreuung in Mürzzuschlag
Um die Vereinbarkeit von Job und Familie möglichst gut zu unterstützen bieten die Mürzzuschlager Kindergärten und der Schülerhort Fridolin ein umfassendes Betreuungsangebot.
Durch die Variante der „Alterserweiterten Gruppen“ in allen drei Kindergärten können bis zu 16 Krippenkinder (18 Monaten-3 Jahre) betreut werden. Bei einer reinen Kinderkrippe wären es höchstens 10 Kinder. Weitere Unterstützungen gibt es durch Tagesmütter der Volkshilfe und vom Hilfswerk. Für die Betreuung der Krippenkinder gibt es die Möglichkeit, zwischen drei Betreuungszeiten (bis 13:00, bis 15:30 oder bis 16:30) zu wählen.
Das Modell der alterserweiterten Gruppe hat sich in der ganzen Steiermark bewährt, da die sozialen Kompetenzen der Kinder besser gestärkt werden und das Verbleiben in der gleichen Gruppe nach dem 3. Lebensjahr von großem Vorteil ist.
In den Sommerferien können die Kinder bis zu 9 Wochen vormittags und nachmittags in der Kinderbetreuungseinrichtung/Hort betreut werden. Die Stadtgemeinde ist bemüht, auch für die restlichen Ferien (Semester, Ostern, Pfingsten und Weihnachten) auf die Bedürfnisse der berufstätigen Eltern durch Bedarfserhebungen einzugehen. Durch die Zuwendung der Landesregierung und die Sozialstaffelung ist eine Kinderbetreuung für alle leistbar.
Es wird im Kinderbetreuungsgesetz ab 2019/2020 zu einer Änderung kommen. Die Stadtgemeinde hofft, trotzdem so flexibel bleiben zu können.
Kinderbetreuung für das Schuljahr 2019/2020
Anmeldungen für die Kinderbetreuung müssen bis spätestens 31. März 2019 schriftlich mittels Anmeldeformular im Bürgerservicebüro (Kinderbetreuung, 1. Stock) der Stadtgemeinde durchgeführt bzw. abgegeben werden. Für die benötigten Unterlagen zur Berechnung des Elternbeitrages erhalten Sie nach Aufnahme eine gesonderte Verständigung. Für Hönigsberg findet die Anmeldung am 11. März und am 12. März 2019 im Kindergarten Hönigsberg in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Die Kinder werden nach Verfügbarkeit der Plätze in die Kinderbetreuungseinrichtungen aufgenommen. Entscheidend für die Aufnahme sind der Wohnort, sowie das Alter der Kinder. Für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1.9.2013 bis einschließlich 31.8.2014 geboren sind, gilt das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr. Anmeldungen, die nach dem 31. März 2019 einlangen werden auf die Warteliste gesetzt.
Bitte beachten Sie: Die Kindergärten und der Hort sind pädagogische Einrichtungen, und so wie in der Schule gibt es hier einen Bildungsrahmenplan, wodurch ein regelmäßiges Besuchen der Einrichtungen notwendig ist.
Öffnungszeiten
Kindergarten Regenbogen
halbtags von 7:00-13:00 Uhr
ganztags von 6:30-15:30 Uhr
Kindergarten Sonnenschein
halbtags von 7:00-13:00 Uhr
ganztags von 7:00-16:30 Uhr
Kindergarten Sternschnuppe
halbtags von 7:00-13:00 Uhr
Schülerhort Fridolin
halbtags von 11.30 -18:00 Uhr
Bei Fragen steht Ihnen Frau Streit unter 03852 2555-404 oder
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§ 33c Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung und Fernbleiben
(1) Die gemäß § 33a verpflichteten Eltern (Erziehungsberechtigten) haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind die Einrichtung an fünf Tagen pro Woche für insgesamt 20 Stunden besucht.
(2) Während der Zeit nach Abs. 1 ist ein Fernbleiben von der Kinderbetreuungseinrichtung nur im Fall einer gerechtfertigten Verhinderung des Kindes zulässig. Diese liegt insbesondere bei Urlaub (maximal drei Wochen, ab dem Kinderbetreuungsjahr 2016/2017 maximal fünf Wochen), Erkrankung des Kindes oder der Eltern (Erziehungsberechtigten) sowie außergewöhnlichen Ereignissen vor. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben die Einrichtung von jeder Verhinderung des Kindes unverzüglich zu benachrichtigen. Bestehen konkrete Zweifel an der Erkrankung eines Kindes, kann die Erhalterin/der Erhalter der Einrichtung von den Eltern (Erziehungsberechtigten) eine ärztliche Bestätigung der Krankmeldung verlangen.