Gebühren
Die Müllabfuhrgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer variablen Gebühr zusammen.Grundgebühr
Als Grundlage der Berechnung wird haushaltsbezogen eine Mindestgebindegröße festgelegt. D.h. kleinste Einheit, ein Einfamilienhaus bzw. ein Einzelhaushalt hat ein 120 Liter Restmüllgebinde. Diesem ist grundsätzlich ein gleich großes Biomüllgebinde angeschlossen.
Vom Referat Abfallwirtschaft wird auf Basis der bisherigen Erfahrungen aber auch einer ständig durchgeführten Beobachtung, ob die vorhandenen Müllgebinde ausreichend dimensioniert sind, die Festlegung für mehrere Haushalte bzw. größere Wohnobjekte, aber auch Firmen festgelegt.
Die Grundgebühr bezieht sich auf das Behältervolumen (Rest + Bio) bzw. einem 25 %igen Nachlass bei Eigenkompostierer (nur Rest).
Grundgebühr (Behälterbezogen):
| Tarif 1 | 120 lt (Rest + Bio) | Euro 88,00 pro Jahr |
| Tarif 7 | 120 lt (Rest) | Euro 69,00 pro Jahr |
| Tarif 3 | 240 lt (Rest + Bio) | Euro 173,00 pro Jahr |
| Tarif 8 | 240 lt (Rest) | Euro 139,00 pro Jahr |
| Tarif 5 | 1100 lt (Rest + Bio) | Euro 2.050,00 pro Jahr |
| Tarif 9 | 1100 lt (Rest) | Euro 1.576,00 pro Jahr |
Etwaige andere Verrechnungstarife ergeben sich ausschließlich durch den Zuschlag gemäß Par. 14 Abs. 3 bzw. durch eine Aufteilung der anfallenden Müllgebühr in Form einer Direktverrechnung an mehrere Haushalte.
Variable Gebühr
(1) Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen.
Bezüglich der vorbeschriebenen variablen Gebühr finden für die Behälter nachfolgende Mindestentleerungen pro Jahr, welche mindestens zur Verrechnung kommen, statt.
| Restmüll | 120 l + 240 l | 13 Entleerungen |
| Restmüll | 1100 l | 26 Entleerungen |
| Bioentleerungen | 120 l + 240 l | 26 Entleerungen |
Diese betragen pro Entleerung:
a) für Restmüll und biogene Siedlungsabfälle (Restmüll- + Biomüllbehälter)
| Kunststoffgefäß | 120 l | Euro 3,00 pro Entleerung |
| Kunststoffgefäß | 240 l | Euro 6,00 pro Entleerung |
| Stahlblechverzinkt | 1100 l | Euro 18,00 pro Entleerung |
b) für Restmüll ohne biogenem Siedlungsabfall (nur Restmüllbehälter)
| Kunststoffgefäß | 120 l | Euro 2,00 pro Entleerung |
| Kunststoffgefäß | 240 l | Euro 4,00 pro Entleerung |
| Stahlblechverzinkt | 1100 l | Euro 12,00 pro Entleerung |
Im Bedarfsfall können (z. B. 100 l) Säcke für die zusätzliche Sammlung von Restmüll zugekauft werden. Ein Abfallsammelsack kostet Euro 3,00.
(2) Bei Erhöhung oder Reduzierung des festgelegten Behältervolumens, welche schriftlich durch die Stadtgemeinde erfolgt, werden beide Gebühren quartalsmäßig angepasst.
Kostenersätze für zusätzliche Leistungen:
| Abrollcontainerabfuhr | Euro 75,00 |
| Transportpauschale – Abholung von zuhause | Euro 36,00 |
| 1 m3 Sperrmüll | Euro 21,80 |
| 1 kg Asbesthältiges Material | Euro 0,10 |
| 1 Stück PKW Reifen | Euro 2,18 |
| 1 Stück LKW Reifen | Euro 10,00 |
Sämtliche vorgenannte Beträge sind Nettobeträge.
