Abwasserentsorgung Mürzzuschlag
Das Abwasserentsorgungsgebiet umfasst das Stadtgebiet von Mürzzuschlag mit den Ortsteilen Hönigsberg und Kohleben.
Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag ist Mitglied im Mürzverband und im Besitze eines bestehenden Kanalnetzes, dass in die Mürzverbandssammler mündet.
Durch diese bestehenden Abwasserentsorgungsanlagen werden derzeit bereits die Abwässer von rund 9.500 Einwohnern entsorgt und entspricht dies einem Entsorgungsgrad in der Stadtgemeinde von rund 99%.
Die Abwässer fließen in die Kläranlage Mürz I–Langenwang des Mürzverbandes.
Näheres über den Mürzverband erfahren sie hier.
Kanalgebühren:
Gültig ab 01. Jänner 2013
Alle Preisangaben excl. 10% MwSt.
Kanalisationsbeitrag: Euro 9,00 / m2
Je Quadratmeter Bruttogeschoßfläche, wobei Dachgeschosse und Kellergeschosse zur Hälfte berechnet werden.
Kanalbenützungsgebühr: Euro 2,08 / m3
Je Kubikmeter verbrauchten Trink- oder Nutzwasser
Bei einer zur Verrechnung kommenden Wassermenge von weniger als 40 m3 werden 40 m3 als Bereitstellungsgebühr zur Verrechnung gebracht.
Kontakt:
Geschäftsbereich Stadtplanung
Ing. Helmut RIEGLER
E-Mail: helmut.riegler@mzz.at
Tel.: 03852 2555 DW 33
Fax.: 03852 2555 DW 53
Download:
Infoblatt - Wasser im Keller. Wie schütze ich mich vor Rückstau aus dem Kanalnetz?
Öffentliche Kundmachung Kanalabgabenordnung
Die Stadtgemeinde Mürzzuschlag ist Mitglied im Mürzverband und im Besitze eines bestehenden Kanalnetzes, dass in die Mürzverbandssammler mündet.
Durch diese bestehenden Abwasserentsorgungsanlagen werden derzeit bereits die Abwässer von rund 9.500 Einwohnern entsorgt und entspricht dies einem Entsorgungsgrad in der Stadtgemeinde von rund 99%.
Die Abwässer fließen in die Kläranlage Mürz I–Langenwang des Mürzverbandes.
Näheres über den Mürzverband erfahren sie hier.
Kanalgebühren:
Gültig ab 01. Jänner 2013
Alle Preisangaben excl. 10% MwSt.
Kanalisationsbeitrag: Euro 9,00 / m2
Je Quadratmeter Bruttogeschoßfläche, wobei Dachgeschosse und Kellergeschosse zur Hälfte berechnet werden.
Kanalbenützungsgebühr: Euro 2,08 / m3
Je Kubikmeter verbrauchten Trink- oder Nutzwasser
Bei einer zur Verrechnung kommenden Wassermenge von weniger als 40 m3 werden 40 m3 als Bereitstellungsgebühr zur Verrechnung gebracht.
Kontakt:
Geschäftsbereich Stadtplanung
Ing. Helmut RIEGLER
E-Mail: helmut.riegler@mzz.at
Tel.: 03852 2555 DW 33
Fax.: 03852 2555 DW 53
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Infoblatt - Wasser im Keller. Wie schütze ich mich vor Rückstau aus dem Kanalnetz?
Öffentliche Kundmachung Kanalabgabenordnung
